Beitragsordnung (2007)

Die Beitragsordnung 2007 ist gültig bis zum 31.12.2011. Anschließend tritt die Beitragsordnung 2012 in Kraft.

§ 1 Höhe des Beitrags

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für natürliche Personen die ordentliches Mitglied sind, beträgt

    1. nicht ermäßigt 12 € pro Jahr
    2. ermäßigt 3 € pro Jahr

(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für natürliche Personen die Fördermitglied sind beträgt

    1. nicht ermäßigt 24 € pro Jahr
    2. ermäßigt 6 € pro Jahr.

(3) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für nicht wirtschaftliche Vereine, Verbände und nicht rechtsfähige Vereinigungen, die ordentliches Mitglied sind beträgt mindestens 30 € pro Jahr.

Die Höhe Mitgliedsbeitrags für wirtschaftliche Vereine, Verbände und nicht rechtsfähige Vereinigungen sowie sonstige juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts, die ordentliches Mitglied sind beträgt mindestens 50 € pro Jahr.

(4) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für nicht wirtschaftliche Vereine, Verbände und nicht rechtsfähige Vereinigungen, die Fördermitglied sind beträgt mindesten 50 € pro Jahr.

Die Höhe Mitgliedsbeitrags für wirtschaftliche Vereine, Verbände und nicht rechtsfähige Vereinigungen sowie sonstige juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts die Fördermitglied sind beträgt mindestens 100 € pro Jahr.

(5) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Ehrenmitglieder beträgt 0,- €.

(6) 1Der Beitrag ist bei Schülern, Studenten, Auszubildenen, Erwerbslosen und Erwerbsgeminderten ermäßigt. 2Der Nachweis ist vom Antragsteller zu erbringen.

§ 2 Befreiung

1Von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge kann durch Beschluss des Vorstands befreit werden, wer aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge imstande ist. 2Der Nachweis ist vom Antragsteller zu erbringen.

§ 3 Fälligkeit

(1) 1Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt nach Wahl des Mitglieds jährlich gegen Rechnung oder durch Bankeinzug. 2Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig.

(2) Mahnkosten trägt der Schuldner.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Vereinsordnung tritt am 15. Juli 2007 durch Mitgliederversammlungsbeschluss in Kraft.

 

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